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   BGH, 28.03.1989 - 1 StR 80/89   

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https://dejure.org/1989,4393
BGH, 28.03.1989 - 1 StR 80/89 (https://dejure.org/1989,4393)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1989 - 1 StR 80/89 (https://dejure.org/1989,4393)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1989 - 1 StR 80/89 (https://dejure.org/1989,4393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Kleinkriminalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 28.03.1989 - 1 StR 80/89
    Im Gegensatz zur Regelung der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) wird die mittlere Kriminalität vom Anwendungsbereich des § 63 StGB miterfaßt (vgl. BGHSt 27, 246, 248).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 223/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (mangelhaft begründete

    Zwar lassen sich jedenfalls diese beiden Taten ihrem Deliktstypus nach grundsätzlich nicht mehr, wovon das Landgericht zutreffend ausgeht, der Kleinkriminalität zurechnen (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9).
  • BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Prognoseentscheidung

    Die Strafkammer geht zwar zunächst zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297, 312; BGHSt 27, 246; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 9, 11, 27; BGH StV 2006, 579; NStZ 1995, 228; NStZ-RR 2006, 203).
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der neue Tatrichter hat die Frage der Gefährlichkeit des Beschuldigten für die Allgemeinheit (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 72, 73; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9; § 62 Verhältnismäßigkeit 2) umfassend neu zu prüfen.
  • BGH, 20.04.1998 - 5 StR 153/98

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Anordnung

    Die Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe zieht hier die Aufhebung der bedenklichen Anordnung der Sicherungsverwahrung mit den zugehörigen Feststellungen nach sich, zumal das Landgericht die Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur unzureichend geprüft hat, die bei Straftaten der mittleren Kriminalität (vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9), wie sie hier vorliegen, eingehender Erörterung bedarf.
  • BGH, 30.11.2011 - 1 StR 341/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die mittlere Kriminalität wird vom Anwendungsbereich des § 63 StGB miterfasst (vgl. BGHR § 63 StGB Gefährlichkeit 9 mwN).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 133/05

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es ist vielmehr unter Würdigung des Werdegangs und der Erkrankung des Beschuldigten sowie der von ihm in zurückliegender Zeit begangenen rechtswidrigen Taten ohne Rechtsfehler zu dem Ergebnis gelangt, daß von ihm infolge seines Zustandes auch künftig nicht nur Taten im untersten Bereich der Kriminalität, sondern auch gewichtigere Straftaten, insbesondere Aggressionsdelikte gegen Personen aus seinem näheren Umfeld, zu erwarten sind (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9).
  • BGH, 07.12.1999 - 5 StR 533/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die hier vorliegende Anlaßtat - ein Wohnungseinbruchdiebstahl - stellt allerdings eine nicht unerhebliche Straftat (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9) dar.
  • BGH, 10.12.1993 - 1 StR 762/93

    Unterbringung: Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn zumindest Straftaten aus dem mittleren Bereich der Kriminalität zu erwarten sind (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9).
  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 702/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Zustand einer

    Dabei werden für die Frage, ob die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich und verhältnismäßig ist, die bisher vom Bundesgerichtshof hierzu aufgestellten Kriterien zu beachten sein (vgl. insbesondere BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 2; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8 und 9).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 103/91

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Freispruch wegen der

    Solche Taten, deren wiederholte Begehung durch den Angeklagten nach den Urteilsfeststellungen befürchtet werden muß, sind als erheblich im Sinne des § 63 StGB zu beurteilen und rechtfertigen bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots (§ 62 StGB) die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. dazu BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9; BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; MDR 1976, 767, 768; BGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - 2 StR 719/78).
  • BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anforderungen

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